Arbeitsgruppe Prof. Kleffmann

Quantitative Spektroskopie

Für den quantitativen Nachweis von Spurenstoffen mit Hilfe von spektroskopischen Methoden wird das sogenannte "Lambert-Beersche Gesetz" angewendet. Hierfür müssen quantitative Informationen über die Stärke der Lichtabsorptionen der zu untersuchenden Moleküle bekannt sein. Die dazu nötigten "Absorptionsquerschnitte", "Linien"- und "Bandenstärken" sowie die "Linienformen" bzw. "-breiten" werden in der quantitativen Spektroskopie untersucht. Im folgenden sind Arbeiten aus der Physikalischen Chemie in Wuppertal aufgelistet:

  • Bestimmung von Absorptionsquerschnitten, Linienstärken und Linienbreiten von HONO, HOCl und HOBr im Infraroten mit Hilfe der hochauflösenden Diodenlaserabsorptionsspektroskopie
  • Bestimmung von Absorptionsquerschnitten und Bandenstärken von HONO und HNO3 im Infraroten mit Hilfe der FTIR-Spektroskopie
  • Bestimmung der Absorptionsquerschnitte von HONO im nahen ultravioletten Spektralbereich
  • Bestimmung der Absorptionsquerschnitte von Nitroaromaten im nahen ultravioletten Spektralbereich

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